Jede E-Zigarette bzw. elektronische Zigarette benötigt zum Betrieb eine Flüssigkeit die verdampft werden kann – einen Verbrauchsstoff. Diese zu verdampfende Flüssigkeit wird Liquid oder auch E-Liquid genannt und besteht in der Regel aus 4-5 „Zutaten“. Dabei handelt es sich um Propylenglycol (Lebensmittelzusatzstoff E 1520), Glycerin (Lebensmittelzusatzstoff E 422), Wasser, geringen Teilen von Lebensmittelaromen und bei Bedarf noch eine freiwählbare Menge an Nikotin. Das Vorhandensein bzw. das Verhältnis der einzelnen Bestandteile unterscheidet sich je nach Liquid sehr stark. Der volle aromatische Dampf dieser Flüssigkeit erzeugt das sensorische Gefühl des Rauchens einer Zigarette.
Schon gewusst, das aroma- und nikotinfreie Liquid hat eine sehr ähnliche Zusammensetzung wie das in Diskotheken, bei Shows und anderen Veranstaltungen seit vielen Jahrzehnten unbeanstandet genutzte Nebelfluid das zum Betrieb von Nebelmaschinen eingesetzt wird.
Das Liqiud kann selbst angemischt oder auch gebrauchsfertig erworben werden. Alle Mitglieder des Verbands der deutschen E-Zigarettenhersteller (VdeH) haben sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung dazu verpflichtet nur noch gebrauchsfertige Liqiuds mit höchstens 20 mg Nikotin je ml zu verkaufen. Es gibt die Möglichkeit Liqiudbasen mit höheren Konzentrationen von bis zu 72 mg pro ml zu kaufen, diese sind dann allerdings noch nicht für den direkten Gebrauch bestimmt und sollten verdünnt werden. Geübte Nutzer strecken bzw. mischen sich solche Basisliquids zum Eingengebrauch mit Propylenglycol oder Glycerin oder Wasser oder einer Mischung aus all diesen Stoffen und aromatisieren diese Mischungen mit speziell für die Nutzung in E-Zigaretten bestimmten Aromen.
Laut einer Studie vom Mai 2013 soll der Nikotingehalt auf den Liquidflaschen in der Regel korrekt angegeben sein. Bei ungefähr der Hälfte aller getesteten Produkte wurde am Ende festgestellt, dass sie sogar den medizinischen Standards entsprachen.
Ein Hersteller von E-Liqiuds hat einmal eine Berechnung veröffentlicht, nach diesem Dokument gehören E-Liqiuds die einen Nikotingehalt von 18 mg je ml nicht überschreiten nicht in die Gefahrenklasse für akute Toxizität und sind daher nicht zu kennzeichnen.
Die Harvard T.H. Chan School of Public Health fand bei einer Studie in 75% aller getesteten E-Liqiuds Aromastoffe die in der Europäischen Union als Aromastoffe für Lebensmittel zugelassen sind.